Remagen. Bereits im Januar des Jahres begann die Ausbildung zur Erlangung der Fahrtberechtigung  für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr. So sieht der Gesetzgeber vor, dass unter bestimmten Bedingungen aktive Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, die im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sind, Einsatzfahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 7500 kg führen dürfen, wenn sie vorher eine entsprechende Ausbildung absolviert und ihre Fertigkeiten in einer Prüfung bewiesen haben. Allerdings bremste die Corona-Pandemie die Ausbildung erst einmal für mehrere Monate aus. Umso erfreulicher war es für Wehrleiter Ingo Wolf, dass er nun, im September, die ersten vier Fahrtberechtigungen übergeben konnte. In einer kleinen Ansprache würdigte er die Bereitschaft, zusätzlich zum Ausbildungs- und Einsatzdienst diese Zeit aufzuwenden, denn diese Fahrerlaubnis ist nur für den Feuerwehr-Dienstbetrieb vorgesehen und hat im privaten Bereich überhaupt keine Gültigkeit.

Bestanden haben:

Annika Hill (Feuerwehreinheit Unkelbach), Jonas de Jong (Feuerwehreinheit Kripp), Niklas Sonntag und Daniel Weber ( beide Feuerwehreinheit Oedingen)

 

-GG-