Datum: 30. März 2014 um 20:26 Uhr
Alarmierungsart: Funkmeldeempfänger
Einsatzart: H2 
Einsatzort: Remagen
Einheiten und Fahrzeuge:

Weitere Kräfte: Berufsfeuerwehr Bonn (Notarzt) , Bundespolizei , Führungsdienst Feuerwehr Stadt Remagen , Notfallmanager – Deutsche Bundesbahn , Polizei Remagen , Rettungsdienst Bad Neuenahr-Ahrweiler , Wehrleiter Stadt Remagen 


Einsatzbericht:

Am Sonntagabend alarmierte die Leitstelle Koblenz die Feuerwehr Remagen um 20:26 Uhr zu einem Einsatz in der Nähe des Bahnhofs Remagen.
Zuvor hatte ein Triebfahrzeugführer der Bahn eine Person im Gleisbett gemeldet.
Nach seinen Angaben habe er in der Dunkelheit einen reglosen Körper im Bereich der Bahnanlage liegen sehen.
Die Örtlichkeit konnte der Mitarbeiter exakt benennen, sie befand sich ca. 500 Meter südlich des Bahnhofs Remagen.
Die zuerst an der Einsatzstelle eingetroffenen Beamten der Bundespolizei, sowie der Polizeiinspektion Remagen konnten keine Person entdecken, zur intensive Absuche der Einsatzstelle wurde daher die Feuerwehr hinzugezogen.
Bei Eintreffen der Wehrleute war bereits der Notfallmanager der Deutschen Bahn vor Ort, die Bahnstrecke war komplett gesperrt und die Oberleitungen stromlos geschaltet worden.
Die Einsatzkräfte bildeten auf dem Bahndamm eine Kette und suchten die Gleise in nördlicher Richtung bis zum Bahnhof Remagen mit Scheinwerfern ab.
Zusätzlich wurden Grünanlagen und angrenzende, frei zugängliche Freiflächen von Feuerwehr und Polizei nach einer hilflosen oder verletzten Person abgesucht.
Durch eine Wärmebildkamera konnten auch nicht zugängliche Grünanlagen seitlich der Gleisanlagen untersucht werden. Nach rund einstündiger Suche wurde diese ohne dem Auffinden einer Person abgebrochen.

Während des Einsatzes war der linksrheinische Bahnverkehr im Bereich Remagen vollständig gesperrt. Es kam zu Zugverspätungen, -umleitungen und -ausfällen.

Die Feuerwehr möchte darauf hinweisen, dass das Betreten der Gleisanlagen verboten und lebensgefährlich ist! Nutzen Sie zum Überqueren von Schienenanlagen stets die dafür vorgesehenen Bahnübergänge, Brücken oder Unterführungen!