Blaulicht und Martinshorn bei Nacht
Nehmen wir mal an, um 3 Uhr fährt die Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn an Ihrem Haus vorbei! Sie werden davon wach! Was denken Sie?
– Hoffentlich kann die Feuerwehr noch rechtzeitig helfen!
– Die werden doch nicht zu uns kommen?
– Sind alle Familienmitglieder zu Hause?
– Müssen die um die Uhrzeit so einen Lärm machen und mir meinen Schlaf rauben?
Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde und oft entschieden Minuten über Leben und Tod. Darum muss die Feuerwehr so schnell wie möglich an der Einsatzstelle sein. Dabei helfen der Feuerwehr die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrsordnung (StvO). Diese können aber nur mit der Kombination aus Martinshorn und Blaullicht in Anspruch genommen werden. Dieses akustische und optische Signal fordert alle übrigen Verkehrsteilnehmer auf, schnellstmöglich die Fahrbahn für den Rettungsdienst frei zu machen. Das Blaulicht allein ist dafür unzulässig!
Ja, mit Blaulicht und Martinshorn muss sein!
Bitte haben Sie hier für Verständnis. Vielen Dank!
Ihre Feuerwehr Remagen