Hinter dem Begriff „Atemschutz“ steht die persönliche Schutzausrüstung, die den Träger von schädlichen Stoffen und Partikeln schützt, die über Mund oder Nase aufgenommen werden könnten. Damit die Einsatzkräfte keine giftigen Dämpfe einatmen, werden diese Schutzgeräte vor der sogenannten Rauchgrenze beziehungsweise Gefahrenstelle angeschlossen. Während der Einsatzfahrt rüstet sich der sogenannte Angriffstrupp mit Maske und Atemschutzgerät aus. Bei der Feuerwehr braucht jeder Atemschutzträger eine spezielle Ausbildung, diesen Lehrgang nennt man „Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger“. Die Atemschutzgeräteträger müssen zudem, bevor sie den Lehrgang abschließen können (und nach dem Lehrgang alle drei Jahre), zu einer medizinischen Tauglichkeitsprüfung, diese nennt sich G26. Eine Atemschutzflasche bei der Feuerwehr Remagen hat rund 300bar.
Ein Atemschutzgeräte bestehet aus verschiedenen Teilen:
- Atemschutzmaske: Verbindung Pressluftatmer und Geräteträger
- Lungenautomat: Atemgesteuerte Dosiereinrichtung
- Mitteldruckleitung: Weiterleitung der Luft zum Lungenautomaten
- Manometer: Anzeige des Flaschendruckes
- Atemluftflasche: Speicherung des Atemluftvorrates
- Tragegestell mit Bänderung: Tragen des Pressluftatmers
- Druckminderer: Reduzierung des Hochdruckes in der Flasche auf den Mitteldruck
- Warneinrichtung: Akustisches Warnsignal bei 50bar Flaschendruck
- Sicherheitsventil: Schutz vor zu hohem Mitteldruck
- Flaschenventil: Öffnen und Schließen der Atemluftflasche
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