Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12. Mai 1998 entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

Somit übernimmt die Feuerwehr Remagen für den Inhalt der verlinkten Internetseiten keine Verantwortung.